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Gut zu wissen

Hinweise zum Ankauf

Wie eine Anfrage abläuft, was eine erste Einschätzung leistet und was vor einer Übergabe geklärt sein sollte.

Anfrage und erste Einschätzung

Ihre erste Anfrage und die Einschätzung anhand Ihrer Beschreibung und freiwilliger Fotos sind kostenlos und unverbindlich. Eine solche Einschätzung bereitet einen möglichen Ankauf vor. Sie ist weder ein Gutachten noch eine verbindliche Preiszusage und begründet keine Verpflichtung — weder für Sie noch für uns.

Prüfung und mögliches Angebot

Ob und zu welchen Bedingungen ein Ankauf infrage kommt, prüfen wir im Einzelfall. Dafür können weitere Angaben, zusätzliche Fotos oder eine Besichtigung erforderlich sein. Eine vorläufige Einschätzung kann sich ändern, wenn die Prüfung von Material, Zustand, Vollständigkeit, Zuschreibung oder Echtheit ein anderes Bild ergibt. Ein verbindliches Angebot nennen wir erst, wenn der Gegenstand in dem dafür erforderlichen Umfang geprüft werden konnte.

Berechtigung und Nachweise

Vor einem Ankauf muss feststehen, wer über die Gegenstände verfügen darf. Sind mehrere Personen beteiligt, etwa in einer Erbengemeinschaft, sollte die Entscheidung vorher abgestimmt sein. Wir kaufen nur an, wenn die Berechtigung nachvollziehbar ist.

Beim Ankauf bestimmter Gegenstände, insbesondere von Edelmetallen, bestehen gesetzliche Pflichten zur Feststellung der Identität. In diesen Fällen benötigen wir einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, sagen wir Ihnen vor einem Termin. Bitte senden Sie uns Ausweisdaten niemals unaufgefordert per Formular, E-Mail oder Messenger.

Termin, Besichtigung und Abholung

Ein Besuch in unseren Räumen in Wuppertal-Barmen, ein Hausbesuch oder eine Abholung werden immer vorher persönlich vereinbart. Ob ein Termin vor Ort möglich ist, hängt von Art, Umfang und Standort der Gegenstände ab. Bitte senden Sie uns keine Gegenstände unaufgefordert zu; unangekündigte Einsendungen können wir nicht annehmen.

Bei schweren, großen oder empfindlichen Stücken helfen uns vorab Angaben zu Maßen, Etage, Aufzug und Zugangswegen. Bewegen Sie solche Gegenstände für eine erste Anfrage bitte nicht ohne Not.

Umfang, Zahlung und Übergabe

Welche Positionen angekauft werden, wird vor der Übergabe ausdrücklich benannt. Ebenso werden Preis, Zahlungsweise und Zeitpunkt der Zahlung vorher vereinbart. Über den Ankauf erhalten Sie einen Beleg, der die angekauften Gegenstände ausweist. Allein durch das Absenden des Anfrageformulars entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Nachlässe und Haushaltsauflösungen

Ein Ankauf umfasst ausschließlich die vereinbarten Gegenstände. Räumung, Entsorgung oder die Übernahme eines vollständigen Haushalts sind darin nicht automatisch enthalten. Stücke, die in der Familie bleiben sollen, nehmen Sie bitte ausdrücklich aus — Sie entscheiden, was Sie anbieten möchten.

Was wir nicht ankaufen

Gegenstände, deren Handel besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegt, prüfen wir gesondert und lehnen einen Ankauf gegebenenfalls ab. Das betrifft insbesondere Objekte aus geschützten Materialien, Waffen sowie Stücke mit unklarer Herkunft. Eine Ablehnung ist keine Bewertung Ihres Gegenstands, sondern eine Frage der rechtlichen Voraussetzungen.

Fragen vorab

Wenn etwas unklar ist, sprechen Sie uns vorher an. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren häufigen Fragen; den Ablauf beschreibt die Seite So funktioniert der Ankauf. Wie wir mit Ihren Angaben und Fotos umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.